Durch die Änderung des hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist in Hessen seit dem 9. Oktober 2007 die nicht gewerbsmäßige Haltung gefählicher Wildtiere verboten. Das Verbot gilt allein für die hobbymäßige Haltung der Tiere durch Privatpersonen! Eine Liste dieser Tierarten...